|
Keine § 29 Übermäßige Straßenbenutzung |
 |
Für diese touristische Ausfahrt sind die Bestimmungen der StVO, der StVZO bindend einzuhalten. Es handelt sich hierbei um "keine Übermäßige Straßenbenutzung" nach § 29 der STVO.
Das Roadbook beschreibt eine rein touristische Streckenempfehlungen, diese ist nicht verpflichtend, es ist eine reine Empfehlung! Auch sind hier keine Fahrzeitvorgaben enthalten.
Es werden ausschließlich touristische Ziele besucht. Gruppen mit Fahrzeugen die hintereinander her fahren, sind unzulässig. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Wie bei einem
privaten Ausflug tragen die Teilnehmer die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Mit der erfolgten Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Bedingungen an.
__________________ Viele Grüße,
Manfred
|
|