Geschrieben von Manfred Placzek am 12.02.2009 um 10:36:
Zwei Besitzer streiten sich um diesen Porsche
Klein, stark, schwarz: So sah der Porsche von Jürgen Becker vor seinem Ausflug nach Russland aus.
Nach 15 Jahren findet Salzgitteraner seinen gestohlenen Sportwagen – und bekommt ihn nicht
SALZGITTER. "Ein schwarzer Porsche – das ist der Traum eines jeden Jungen", sagt Jürgen Justus Becker, 56, Inhaber einer Marketingagentur in
Salzgitter. Becker erfüllt sich diesen Traum 1991: Porsche 911 Carrera, 250 PS, 260 Spitze. "Ich habe 70 Stunden in der Woche gearbeitet, das
war die Belohnung." Seine Belohnung kostet 102 930,02 Mark.
Im März 1993 kommt Becker von einem einwöchigen Tauchurlaub auf den Malediven zurück, und sein auf einem bewachten Parkplatz am Flughafen
Berlin-Schönefeld abgestellter Porsche ist weg. Die Versicherung weigert sich, für das gestohlene Auto zu zahlen – weil der Schlüssel nachgemacht
worden sei. "Für die Klage gegen die Versicherung habe ich 30 000 Mark ausgegeben", sagt Becker. Doch er verliert. "Das war eine Lebensprobe."
Im November 2008 klingelt das Telefon. Die Münchener Polizei hat den Porsche beschlagnahmt, als er von einem Russen per Autotransporter nach
einer Generalüberholung in Holland nach Russland gebracht werden sollte. Jetzt müsse er die Herausgabe des Wagens beantragen. "Das ist schnell
erledigt", denkt Becker. "Ich wäre vier Wochen Porsche gefahren und hätte die Kiste dann verhökert." Doch er bekommt sein Auto nicht zurück.
Denn der Porsche wurde 2004 für 18 000 Euro in Moskau an einen Russen weiterverkauft. Da dieser ihn gutgläubig erworben habe, sei er nun nach
russischem Recht Eigentümer, sagt die Polizei. Das Verwaltungsgericht München ist unsicher. "Im vorliegenden Fall ist sowohl die Berechtigung
des Antragstellers als jedenfalls ehemaliger Eigentümer als auch des Betroffenen als – vielleicht – jetziger Eigentümer in gleicher Weise
wahrscheinlich", heißt es in einem Beschluss des Gerichts.
Doch es gibt Hoffnung für Becker. In der Tat sei es nach russischem Recht möglich, rechtmäßiger Eigentümer eines gestohlenen Autos zu werden,
bestätigt Stephan Lorenz, Professor für Internationales Privatrecht an der Uni München, unserer Zeitung. "Der Mann muss es allerdings gutgläubig
erworben und mindestens fünf Jahre besessen haben", sagt Lorenz. Diese fünf Jahre wären im April herum gewesen.
Quelle: Newsclick - Von Ingo Kugenbuch
Geschrieben von Manfred Placzek am 12.02.2009 um 10:40:
Becker kämpft um seinen Porsche
Auch der NDR berichtet über den verlorenen Porsche von Jürgen Becker (vorn). Gestern drehte
das Team in dessen Sauinger Arbeitszimmer (von links): Philipp Dorow, Sven Wildenhayn und
Redakteurin Ulrike Heimes. Auf dem Bildschirm rechts: der gestohlene 911 Carrera.
Foto: Bernward Comes
NDR greift SZ-Berichterstattung auf und dreht Beitrag über Sauinger Pechvogel
SAUINGEN. "Es war für mich wie eine Zeitreise", sagt Jürgen Justus Becker, 56. Vor wenigen Tagen hat er seinen im März 1993 gestohlenen
Porsche 911 Carrera in München wiedergesehen. Der NDR hat die SZ-Berichterstattung zu dem Thema aufgegriffen und dreht nun einen
Beitrag für die Sendung "Markt".
Beckers Porsche war im November 2008 wieder aufgetaucht. Die Münchener Polizei hatte das 100 000-Mark-Auto beschlagnahmt, als es von
einem Russen per Autotransporter nach einer Generalüberholung in Holland nach Russland gebracht werden sollte. Die Beamten wollten es
allerdings nicht rausrücken, weil der Moskauer 2004 den Wagen in gutem Glauben gekauft habe. Möglicherweise, urteilte das Verwaltungsgericht
München, habe der Russe ein stärkeres Besitzrecht.
Doch Becker bleibt optimistisch: "Jetzt wird vor dem Verwaltungsgericht darum gerungen, dass ein Deutscher, dem in Deutschland sein Gut
gestohlen wurde, es wiederbekommt, ehe es zum zweiten Mal in Russland landet."
Quelle: NewsClick.de - Ingo Kugenbuch